Hüttenordnung

Der Hüttenbetrieb setzt für jeden Besucher die bereitschaft zur Einordnung voraus. Deshalb
ist für alle Besucher die nachfolgende Hüttenordnung allgemein verbindlich.

1. Hausrecht:

    Der Hüttenwart des Skiclubs bzw. der Verantwortliche der jeweiligen Gruppe übt das
    Hausrecht aus. Bei Verstössen gegen die Hüttenordnung kann ein befristetes oder
    dauerhaftes Aufenthaltsverbot ausgesprochen werden und zwar:

    a)  kurzfristig durch Hüttenwart
    b)  für längere Zeit durch den Vorstand

2. Haftung

    Der Skiclub haftet nicht für abgelegte Garderoben, Rucksäcke, Ski usw. Auch für den 
    Inhalt von Schränken usw. kann nicht gehaftet werden. Gleichzeitig übernehmen wir 
    keine Haftung für Schäden etc. auf dem Weg zur bzw vor der Hütte und in der Hütte.

3.  Allgemeines

     Der Weg zur Hütte darf nicht mit Motorrädern bzw. Autos befahren werden.
     Es dürfen auf die Hütte keine Hunde und sontige Tiere mitgebracht werden.

     Für die Skihütte besteht einen Eigenwasserversorgung der Verpächter übernimmt
     keine Gewähr für Reinheit und die Ergiebigkeit des Wassers.

     Die jeweiligen Mieter der Hütte sind verpflichtet, das der Weidebetrieb in den Sommermonaten
     in keinster Weise gestört wird.

     Während der Weidesaison wird dem Weidehirten gestattet, Tränkebecken und Tröge an die
     Eigenwasserversorgung anzuschliessen. Die Tröge sind peinlichst sauber zu halten.
     (keine Waschtröge) Die Versorgung der Tiere mit Wasser hat absoluten Vorrang. .

     Dem jeweiligen Weidehirten ist es gestattet, sichwährend der Weidesaison in der Hütte
     aufzuhalten. Seine Weisungen sind zu befolgen.

 

4. Eintreffen auf der Hütte

    a)  Hüttenschlüssel kann ca. 1 Woche vor Termin beim Hüttenwart bzw. Vorstand
         angefordert werden. Beim Eintreffen auf der Hütte ist der Hauptschalter, welcher
         sich im Stromkasten im Vorraum befindet auf  EIN zu schalten und der Zählerstand
         in das Strombuch einzutragen.

    b)  Die Hütte darf nur in Turnschuhen bzw. Haus - Hüttenschuhen betreten werden.
         Skischuhe oder Bergschuhe müssen im Vorraum ausgezogen werden.

    c)  Getränke sind auf der Hütte ausreichend und zu vernüftigen Preisen vorhanden.
         Der jeweilige Bestand ist auf den Kühllschränken angeschrieben und kann kontrolliert
         werden. Es dürfen keine Getränke mitgebracht werden.  (Außer Sekt und Schnaps)

5.  Auf der Hütte

     a)  Rauchen ist in der gesamten Hütte untersagt. Ausnahmeregelung ist nur für den
          Aufenthaltsraum zulässig und kann nur vom Hüttenwart bzw. dem Verantwortlichen
          der Gruppe in eigener Verantwortung getroffen werden. Offenes Feuer ist in der
          gesamten Hütte und außerhalb der Hütte verboten.

     b)  Die Getränke beFinden sich in den Kühlschränken in der Küche. Getränkezettel sind
          in der Küche ausgehängt. Die Abrechnung durch den jeweiligen Hüttenwart erfolgt
          nach dem Kühlschrank-Verbrauch bzw. Bestand

     c)  In den Schlafräumen im oberen Stockwerk ist absolute Ruhe und Ornung zu halten.
          Decken sind vorhanden. Es ist ratsam entweder Leintuch/Überzug oder einen
          Schlafsack mitzubringen.

6.  Verlassen der Hütte

     a)  Bei Abreise sind die Schlafräume zu säubern und zu saugen. Decken und Kissen
          sind wieder ordentlich aufzubereiten. Toiletten und Waschräume, Küche und
          Aufenthaltsraum sowie Vorraum sind nass herauszuputzen.

     b)  Die Fensterläden sind zu schließen und von innen zu verriegeln. Die Türe zum
          Stall ist abzuschließen und der Hauptschalter im Stromkasten auf  AUS  zu stellen.

 
Diese Neufassung der Hüttenordnung wurde vom Vorstand des Skiclub Dietenheim e.V.
am 12.02.2008 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.



 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Letzte Aktualisierung am 20.01.2010