Der Hüttenbetrieb setzt für jeden Besucher die bereitschaft zur Einordnung
voraus. Deshalb
ist für alle Besucher die nachfolgende Hüttenordnung
allgemein verbindlich.
1. Hausrecht:
Der Hüttenwart
des Skiclubs bzw. der Verantwortliche der jeweiligen Gruppe übt
das
Hausrecht aus. Bei Verstössen gegen die
Hüttenordnung kann ein befristetes oder
dauerhaftes
Aufenthaltsverbot ausgesprochen werden und zwar:
a) kurzfristig durch Hüttenwart
b) für längere
Zeit durch den Vorstand
2. Haftung
Der Skiclub haftet nicht für abgelegte
Garderoben, Rucksäcke, Ski usw. Auch für den
Inhalt
von Schränken usw. kann nicht gehaftet werden. Gleichzeitig übernehmen
wir
keine Haftung für Schäden etc. auf dem Weg zur
bzw vor der Hütte und in der Hütte.
3. Allgemeines
Der Weg
zur Hütte darf nicht mit Motorrädern bzw. Autos befahren werden.
Es dürfen auf die Hütte keine Hunde und sontige
Tiere mitgebracht werden.
Für die Skihütte besteht einen Eigenwasserversorgung
der Verpächter übernimmt
keine Gewähr für Reinheit
und die Ergiebigkeit des Wassers.
Die jeweiligen Mieter der Hütte sind verpflichtet,
das der Weidebetrieb in den Sommermonaten
in
keinster Weise gestört wird.
Während der Weidesaison wird dem Weidehirten
gestattet, Tränkebecken und Tröge an die
Eigenwasserversorgung anzuschliessen. Die Tröge sind peinlichst sauber zu
halten.
(keine Waschtröge) Die Versorgung der Tiere
mit Wasser hat absoluten Vorrang. .
Dem jeweiligen Weidehirten ist es gestattet,
sichwährend der Weidesaison in der Hütte
aufzuhalten. Seine Weisungen sind zu befolgen.
4. Eintreffen auf der Hütte
a) Hüttenschlüssel kann ca. 1 Woche
vor Termin beim Hüttenwart bzw. Vorstand
angefordert werden. Beim
Eintreffen auf der Hütte ist der Hauptschalter,
welcher
sich im Stromkasten
im Vorraum befindet auf EIN zu schalten und der
Zählerstand
in das
Strombuch einzutragen.
b) Die
Hütte darf nur in Turnschuhen bzw. Haus - Hüttenschuhen betreten
werden.
Skischuhe oder
Bergschuhe müssen im Vorraum ausgezogen
werden.
c) Getränke sind
auf der Hütte ausreichend und zu vernüftigen Preisen
vorhanden.
Der jeweilige
Bestand ist auf den Kühllschränken angeschrieben und kann
kontrolliert
werden. Es
dürfen keine Getränke mitgebracht werden. (Außer Sekt und Schnaps)
5. Auf der Hütte
a) Rauchen ist in der
gesamten Hütte untersagt. Ausnahmeregelung ist nur für
den
Aufenthaltsraum
zulässig und kann nur vom Hüttenwart bzw. dem
Verantwortlichen
der
Gruppe in eigener Verantwortung getroffen werden. Offenes Feuer ist in
der
gesamten Hütte und
außerhalb der Hütte verboten.
b) Die Getränke beFinden sich in den Kühlschränken in der Küche.
Getränkezettel sind
in
der Küche ausgehängt. Die Abrechnung durch den jeweiligen Hüttenwart
erfolgt
nach dem
Kühlschrank-Verbrauch bzw. Bestand
c) In den Schlafräumen im oberen Stockwerk ist absolute Ruhe und
Ornung zu halten.
Decken sind vorhanden. Es ist ratsam entweder Leintuch/Überzug oder
einen
Schlafsack
mitzubringen.
6. Verlassen der Hütte
a) Bei Abreise sind die
Schlafräume zu säubern und zu saugen. Decken und
Kissen
sind wieder
ordentlich aufzubereiten. Toiletten und Waschräume, Küche
und
Aufenthaltsraum
sowie Vorraum sind nass herauszuputzen.
b)
Die Fensterläden sind zu schließen und von innen zu verriegeln. Die Türe
zum
Stall ist
abzuschließen und der Hauptschalter im Stromkasten auf
AUS zu stellen.
Diese Neufassung der Hüttenordnung wurde vom Vorstand des Skiclub
Dietenheim e.V.
am 12.02.2008 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in
Kraft.